Mit Urheberrecht wird der Schutz einer geistigen Schöpfung mit individuellem Charakter (ein Werk im Sinne des Urheberrechts) sichergestellt. Der Schutz dauert bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers (bei Software 50 Jahre). Geschützt sind alle Formen von gestalterischen Leistungen aus allen Schaffensbereichen.
Im Grundsatz bedarf jede Verwendung eines Werkes einer entsprechenden Erlaubnis des Rechteinhabers: «Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird.» (Art. 10 Abs. 1 URG)
(Quelle: Leading Swiss Agencies)